Betriebliche Altersversorgung
Lösungen für Sie und Ihre Mitarbeiter
Beim Aufbau der Rente Sozialabgaben sparen, egal ob vom Arbeitgeber finanziert oder durch Umwandlung von Gehaltsanteilen, ohne zusätzlichen Verwaltungskosten
Als Arbeitgeber attraktiv
Heute haben Mitarbeiter vielfältige Anforderungen an ihren Arbeitsplatz. Als Arbeitgeber schaffen Sie dafür die Rahmenbedingungen. Eine betriebliche Altersversorgung kann Ihnen dabei helfen, Fachkräfte zu gewinnen und zu binden. Denn zufriedene Mitarbeiter sind das wichtigste Kapital Ihres Betriebes.
Wichtig ist der richtige Partner
Wir nehmen – zusammen mit unserem Partner Münchener Verein – als Dienstleister für Sie alle Aufgaben rund um die Altersversorgung wahr dazu beraten wir Sie umfassend und kompetent.
Unsere Beratungs- und Informationsprozesse werden laufend an die rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst. Dadurch setzen wir tarifvertragliche Lösungen optimal für Ihren Betrieb um.
Es gibt verschiedene Durchführungswege:
Näheres dazu finden Sie bei unserem Partner Münchener Verein:
Direktversicherung Unterstützungskasse Pensionszusage
Lassen Sie sich beraten, welcher für Sie der Richtige ist!
Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH hat den Beratungsprozess unseres Partners Münchener Verein in der betrieblichen Altersversorgung geprüft und ausgezeichnet.
Durch den Einsatz umfangreicher Kriterien-Kataloge gewährleistet der Münchener Verein Haftungssicherheit für die beratenen Unternehmen.
Das gilt für Neueinrichtung ebenso wie auch bei Änderung bestehender Versorgungssysteme.
Qualitätskontrolle im Auftrag der handwerklichen Versorgungswerke – speziell für Tarifvertragsparteien.
Versorgungswerk-Mitglieder erhalten hier Sonderkonditionen im Rahmen von Kollektivverträgen.
Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung
Direktversicherung
Die Direktversicherung ist der meistgenutzte und bekannteste Durchführungsweg und zeichnet sich durch eine einfache Handhabung aus.
Der Partner der Interessengemeinschaft Mittelstand Münchener Verein bietet hier günstige Lösungen für alle mittelständischen Betriebe.
Unterstützungskasse
Die Unterstützungskasse eignet sich aufgrund der steuerlichen Behandlung speziell für Gesellschafter-Geschäftsführer und höher verdienende Angestellte.
Pensionszusage
Eine besonders flexible Art der betrieblichen Altersversorgung ist die Pensionszusage.
Betriebsrente für Geringverdiener
Fördern Sie als Chef Ihre Mitarbeiter mit einer Betriebsrente und sparen Sie 30 %. Das rechnet sich für Sie!
Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen sind besonders von Altersarmut bedroht. Das Einkommen reicht oft nicht, um eine Altersvorsorge zu bilden. Die Deutsche FörderRente nach § 100 Einkommensteuergesetz (EStG) ist für Sie als Arbeitgeber eine einfache Möglichkeit, sich für Ihre Mitarbeiter mit geringem Einkommen zu engagieren und dafür gemäß § 100 EStG eine Förderung zu erhalten.
Jeder im Alter zwischen 14 und 68 Jahren, der die Voraussetzungen des Förderbetrags zur betrieblichen Altersversorgung nach § 100 EStG in der jeweils gültigen Fassung erfüllt und für das Alter vorsorgen möchten, kann sie abschließen.
Er erhält zum Beginn der Rente eine lebenslange garantierte Rente oder eine Kapitalzahlung. Er kann die Renditechancen von Investmentfonds nutzen.
Highlights
- Für Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen bis zu 2.575 € monatlich
- 30 % Förderung für Arbeitgeber
Attraktive Leistungen
- Lebenslange Rentenzahlung oder Kapitalauszahlung
- Todesfallleistung während der Ansparphase
- Rentengarantiezeit als Hinterbliebenenschutz
- Doppelte Rente im Pflegefall mit PflegeOption
Hohe Renditechancen mit Fonds
- Große Auswahl an Fonds und Fondsstrategien
- Änderung des Portfolios jederzeit möglich
- Kein Ausgabeaufschlag
- Automatische Absicherung der Erträge möglich
- Aktives Ablaufmanagement zum Rentenbeginn
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz
Warum ist es so wichtig?
Demografisch steht Deutschland vor großen Herausforderungen. Nach heutigen Prognosen wird die Bevölkerung auf lange Sicht schrumpfen. Das Durchschnittsalter wird kontinuierlich weiter ansteigen. In umlagefinanzierten Sozialversicherungen, insbesondere der gesetzlichen Rentenversicherung, führt dies zu Diskrepanzen zwischen Leistungen und Beiträgen. Bis etwa 2030 sorgen die letzten Rentenreformen noch für Stabilität, aber der bereits heute bestehende Konsolidierungsbedarf in Milliardenhöhe wird in wenigen Jahren massiv ansteigen.
Egal, ob man das Rentenniveaus absenkt, die Beiträge oder Regelaltersgrenze anhebt, die gesetzliche Rentenversicherung allein wird das Problem der Alterung nicht bewältigen können. Deutschland braucht ein Alterssicherungssystem, das auf eine sich anhaltend verändernde Altersstruktur abgestimmt ist. Wichtige Elemente eines solches Systems:
- Die Stärkung der zweiten und dritten Säule der Altersvorsorge,
- längere Lebensarbeitszeiten
- Anpassungen bei Erwerbsminderungsrente und Grundsicherung.
Um für die arbeitende Bevölkerung langfristig eine auskömmliche Altersrente zu gewährleisten, soll daher die betriebliche Altersversorgung ausgeweitet werden.
Möglichkeiten mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG)
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG), trat zum 1. Januar 2018 in Kraft. Es bietet zusätzliche Fördermöglichkeiten für die betriebliche Altersversorgung (bAV).
Künftig sind 8 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei, statt 4 % wie bisher. Der Freibetrag von 1.800 € entfällt.
Sie können in eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds eingezahlt werden.
Bei einer betrieblichen Altersvorsorge in Form einer Entgeltumwandlung, also einer Finanzierung der Beiträge durch eigenen Lohn, sparen Arbeitgeber und Arbeitnehmer:
Künftig muss der Arbeitgeber diese Steuerersparnis in Form eines pauschalen Zuschusses zur betrieblichen Altersversorgung in Höhe von 15 % an den Arbeitnehmer weitergeben - ein zusätzlicher Beitragsvorteil. Diese Regelung gilt für Entgeltumwandlungen in den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds.
Der Arbeitgeber erhält zu einer arbeitgeberfinanzierten Versorgung einen 30 prozentigen Zuschuss vom Staat (bis zu 288 € pro Jahr). Das gilt nur für Geringverdiener bis monatlich 2.575 € brutto und nur für neue Beiträge.